Die wichtigsten Informationen zum Grundbuch
Was genau wird im Grundbuch festgehalten?
Das Grundbuch bzw. der Grundbucheintrag ist eines der wichtigsten Dokumente einer Immobilie.
Grundsätzlich gilt: Was im Grundbuch steht, ist Gesetz.
Es werden dort Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken festgehalten, welche vom Grundbuchamt verwaltet werden. Dies wird in verschiedenen Grundbuchbezirken unterteilt.
Jedes Grundbuch hat eine individuelle Urkundennummer.
Das Grundbuch besteht aus mehreren Teilen:
Zu Beginn steht das zuständige Amtsgericht und das
Grundbuchblatt.
Danach folgen alle Informationen zur Lage, Bebauung und Größe des Grundstückes.
Man kann das Grundbuch in 3 wichtige Abteilungen unterteilen:
Abteilung 1: Eigentumsverhältnisse
In diesem Verhältnis wird gezeigt, wieviel vom gesamten Objekt einem gehört.
z.B. bei einem 250qm Eigentumshaus mit 200qm zusätzlichem Grundstück wäre es
ein Eigentumsverhältnis von 450/450
bei einer Eigentumswohnung Mehrfamilienhaus ist das Eigentumsverhältnis
z.B. 65/350
Abteilung 2: Lasten und Beschränkungen des Grundstückes zum Beispiel Leistungsrecht oder Nießbrauchsrecht.
dazu gehören Nutzungsdienstbarkeit z.B. Wegerechte, Duldungsdienstarbeit
z.B. Duldung übermäßiger Lärmbelästigung
Abteilung 3: Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden
Das Eintragen in das Grundbuch dient der Sicherungs- und Verwertungsrecht am
Grundstück.
Diese Belastungen sind im allgemeinen nicht wertrelevant – sie dienen lediglich zur
Absicherung eines Kreditgeschäfts.
Falls der Käufer die ausstehenden Baufinanzierungskredite nicht zurückzahlen kann,
haben die Gläubiger(Banken) das Recht die Immobilie zwangsverwalten oder
vollstrecken zu lassen.